Patienteninformation vom 13.05.20
Zahnärztliche Behandlung: Kein erhöhtes Risiko in Zahnarztpraxen trotz Covid-19
Liebe Patientinnen und Patienten,
trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Risiko.
- Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
- Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt. Jede Praxis verfügt zudem über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
- Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayrischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztliche Körperschaft selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
- Ein Mund-Nasen-Schutz schlißt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Deshalb ist er nun auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen vorgeschrieben.
- Die Zahnarztpraxen achten darüber hinaus darauf, dass die Wartezeiten der Patienten so kurz wie möglich ist, und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
- Die Patienten können also alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. In Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
Ihre
Bayrische Landeszahnärztekammer
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Quelle ZNS, Ausgabe 5-20, Mai 2020