Patienteninformation vom 13.05.20

 

Zahnärztliche Behandlung: Kein erhöhtes Risiko in Zahnarztpraxen trotz Covid-19

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Risiko.

- Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.

- Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt. Jede Praxis verfügt zudem über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.

- Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayrischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztliche Körperschaft selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.

- Ein Mund-Nasen-Schutz schlißt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Deshalb ist er nun auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen vorgeschrieben.

- Die Zahnarztpraxen achten darüber hinaus darauf, dass die Wartezeiten der Patienten so kurz wie möglich ist, und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.

- Die Patienten können also alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. In Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.

Ihre

Bayrische Landeszahnärztekammer

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

 

Quelle ZNS, Ausgabe 5-20, Mai 2020